AGB

1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen Bestandteil des Auftrages und regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma TEC Schweiz GmbH als beauftragte Sicherheitsfirma und mit ihrem Auftraggeber oder gegenüber Drittpersonen.

2. Annahme eines Auftrages

Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn der schriftliche Vertrag (Auftragsbestätigung) zustande gekommen ist und von beiden Parteien gegengezeichnet wurde.

3. Rechte und Pflichten der TEC Schweiz GmbH

Die TEC Schweiz GmbH führt den Auftrag sorgfältig und gewissenhaft aus. Der Auftraggeber erteilt der TEC Schweiz GmbH das Hausrecht gem. Art. 186 StGB und die Vollmacht alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die für die Ausführung des Auftrages nötig oder nützlich sind. Für den Beizug von Hilfspersonen und Firmen, die während des Anlasses erforderlich sind, ist die TEC Schweiz GmbH jederzeit berechtigt. Die TEC Schweiz GmbH haftet für selbstverursachte Schäden an Personen und Sachen. Unsere Betriebshaftpflicht deckt jeden Dienst bis zu einer Schadensumme von CHF 10 Mio. ab

4. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die TEC Schweiz GmbH über alles, was im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Auftrag steht rechtzeitig, ausführlich und wahrheitsgetreu zu informieren. Anweisungen der TEC Schweiz GmbH an den Auftraggeber, die mit der Ausführung zusammenhängen sind einzuhalten. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Auftragsausführung erschwert, behindert oder unmöglich macht. Werden diese Maßnahmen missachtet, so ist die TEC Schweiz GmbH berechtigt die Auftragsausführung sofort abzubrechen. Der Auftraggeber hat die ganze Auftragssumme zu bezahlen und trägt die alleinige Verantwortung für die Folgen. Die Verpflegung ist durch den Auftraggeber abzugeben. Ist dies nicht möglich, oder wird dies nicht eingehalten, so wird dies durch Spesen in Rechnung gestellt.

5. Verrechnung der Leistungen und Zahlungsbedingungen

Die TEC Schweiz GmbH wird nach Zeitaufwand ausbezahlt. Die kleinste Zeiteinheit beträgt 15 Minuten. Es wird unabhängig der Auftragsbestätigung nur die effektive Einsatzzeit verrechnet. Die Mindesteinsatzzeit beträgt drei Stunden. Angefangene Viertelstunden werden aufgerundet. Bei Ereignissen können zusätzlich zum Arbeitsaufwand dem Auftraggeber Hilfsmittel, Spesen, Verpflegung und sonstige Auslagen im Zusammenhang mit dem Auftrag verrechnet werden. Nach Einsatzende ist die Zahlung bar auszuführen oder sofern vereinbart, die Rechnung innert 20 Tagen zu begleichen. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen oder Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

6. Auflösung des Vertragsverhältnisses

Der Vertrag kann von beiden Parteien gekündigt werden, wenn die Gegenpartei nicht oder nur teilweise seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Kündigung tritt mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme in Kraft. Der Auftraggeber haftet der TEC Schweiz GmbH für alle entstandenen Kosten sowie Folgekosten. Hat der Auftraggeber seine vertraglich festgelegten Pflichten verletzt oder einen Auftrag erteilt, welcher sich später als gesetzwidrig herausstellt, so kann die TEC Schweiz GmbH den Auftrag jederzeit sofort auflösen. Der Auftraggeber kann daraus keinerlei Forderungen

7. Schlussbestimmungen

Gerichtstand in der Kanton Zürich. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den einfachen Auftrag (OR).

8.Bestätigung

Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift die AGB's gelesen und akzeptiert zu haben.